Sie können Ihre Meldung einreichen, indem Sie das nachstehende Formular ausfüllen, eine E-Mail an info@ombudsgdw.be senden oder indem Sie Ihr Dossier einsenden an:
Ombudsmann
Gerichtsvollzieher
Henri Jasparlaan 93
1060 Brüssel, Belgien
Sie können die Dienste des Ombudsmanns kostenlos in Anspruch nehmen. Achtung: haben Sie schon versucht, selbst mit dem betreffenden Gerichtsvollzieher zu einer Einigung zu kommen? Dieser Schritt ist notwendig, bevor Sie beim Ombudsmann für Gerichtsvollziehers eine Beschwerde einreichen.
Überzeugen Sie sich davon, dass Ihre Meldung zulässig ist, bevor Sie das nachstehende Formular ausfüllen. Ihre Beschwerde ist nicht zulässig, wenn:
- Sie diese anonym einreichen;
- nicht angegeben wird, auf welchen (angehenden) Gerichtsvollzieher sich die Beschwerde bezieht;
- es sich um eine Streitigkeit handelt, der Gegenstand eines Rechtsanspruchs ist oder war;
- sie erfunden, verletzend oder respektlos ist;
- seine Behandlung davon das Funktionieren des Ombudsdienstes ernsthaft beeinträchtigen würde;
- Sie diese Beschwerde vor mehr als einem Jahr beim betroffenen (angehenden) Gerichtsvollzieher eingereicht haben.
Damit Ihre Meldung behandelt werden kann, muss sie vollständig sein. Kontrollieren Sie anhand der nachstehenden Checkliste, ob Ihre Meldung vollständig ist:
- Ich habe meinen Namen, Vornamen, meine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben.
- Ich habe mein Problem deutlich beschrieben.
- Ich habe alle nützlichen und notwendigen Unterlagen, die meine Meldung unterstützen und weiter erläutern, hinzugefügt.
- Ich habe angegeben, was ich vom Ombudsmann erwarte.
- Wenn die Meldung von einem Dritten erstellt wird: Ich habe dem Dossier eine Vollmacht hinzugefügt. Aus dieser Vollmacht geht hervor, dass der Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens von einem Dritten vertreten wird, alle Mitteilungen erfolgen über diesen Vertreter.