Zu ihren Diensten

Sie können Ihre Meldung einreichen, indem Sie das nachstehende Formular ausfüllen, eine E-Mail an info@ombudsgdw.be senden oder indem Sie Ihr Dossier einsenden an:

Ombudsmann
Gerichtsvollzieher

Henri Jasparlaan 93
1060 Brüssel, Belgien

PERSÖNLICHE ANGABEN
BEILAGEN

Fügen Sie Ihrer Beschwerde alle nützlichen Dokumente hinzu, einschließlich der gesamten Korrespondenz

Die Dateien müssen kleiner als 4 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: gif jpg jpeg png txt rtf pdf doc docx odt ppt pptx odp xls xlsx ods.

Die personenbezogenen Daten werden in der Datendatei des Ombudsdienstes gespeichert und dies nur im Hinblick auf die Bearbeitung der Beschwerde. Gemäß den Bestimmungen der DSGVO vom 25. Mai 2018 haben Sie die Möglichkeit, die Daten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern.

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Sie können die Dienste des Ombudsmanns kostenlos in Anspruch nehmen. Achtung: haben Sie schon versucht, selbst mit dem betreffenden Gerichtsvollzieher zu einer Einigung zu kommen? Dieser Schritt ist notwendig, bevor Sie beim Ombudsmann für Gerichtsvollziehers eine Beschwerde einreichen.

Überzeugen Sie sich davon, dass Ihre Meldung zulässig ist, bevor Sie das nachstehende Formular ausfüllen. Ihre Beschwerde ist nicht zulässig, wenn:

  • Sie diese anonym einreichen;
  • nicht angegeben wird, auf welchen (angehenden) Gerichtsvollzieher sich die Beschwerde bezieht;
  • es sich um eine Streitigkeit handelt, der Gegenstand eines Rechtsanspruchs ist oder war;
  • sie erfunden, verletzend oder respektlos ist;
  • seine Behandlung davon das Funktionieren des Ombudsdienstes ernsthaft beeinträchtigen würde;
  • Sie diese Beschwerde vor mehr als einem Jahr beim betroffenen (angehenden) Gerichtsvollzieher eingereicht haben.

Damit Ihre Meldung behandelt werden kann, muss sie vollständig sein. Kontrollieren Sie anhand der nachstehenden Checkliste, ob Ihre Meldung vollständig ist:

  1. Ich habe meinen Namen, Vornamen, meine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben.
  2. Ich habe mein Problem deutlich beschrieben.
  3. Ich habe alle nützlichen und notwendigen Unterlagen, die meine Meldung unterstützen und weiter erläutern, hinzugefügt.
  4. Ich habe angegeben, was ich vom Ombudsmann erwarte.
  5. Wenn die Meldung von einem Dritten erstellt wird: Ich habe dem Dossier eine Vollmacht hinzugefügt. Aus dieser Vollmacht geht hervor, dass der Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens von einem Dritten vertreten wird, alle Mitteilungen erfolgen über diesen Vertreter.